Gerichtskosten steigen, neue Gebührenrichtlinien in Kraft

Gerichtskosten steigen, neue Gebührenrichtlinien in Kraft
Mit 1. April 2025 werden die Gerichtsgebühren um satte 23 % erhöht –
das betrifft nicht nur Zivilprozesse, sondern auch alltägliche Abfragen wie Grundbuch- oder Firmenbuchauskünfte. Die gute Nachricht: Die Einkommensgrenze für Befreiungen wurde auf € 18.251 angehoben. Gleichzeitig gelten nun neue Gebührenrichtlinien („GebR 2025“), die das veraltete System modernisieren sollen. Wer regelmäßig mit Gebührenverfahren zu tun hat, sollte sich rasch über die neuen Regelungen informieren – insbesondere in der steuerlichen Beratung und bei Verträgen.
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