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Ein lächelnder Mann in grauer Latzhose und weißem T-Shirt steht vor einer hellgrauen Betonwand und hat die Hände in den Hosentaschen.

Mein persönlicher Tipp zum Jahresende

Für den vom 1.11.2025 bis 31.12.2026 erhöhten IFB von 20% bzw. 22% für klimafreundliche Investitionen, gilt es gut zu planen, damit der Höchstbetrag der Jahre 2025 und 2026 optimal verwertet werden kann.
Eine junge Frau mit Schutzbrille und Handschuhen arbeitet konzentriert mit einem elektrischen Schleifgerät an einem Holzstück. Holzstaub fliegt durch die Luft, während sie die Oberfläche bearbeitet. Sie befindet sich in einer Werkstatt oder Holzarbeitsumgebung.

Reparaturbonus & Handwerkerbonus

Elektro- und Elektronikgeräte, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden, ebenso wie Fahrräder, haben oft eine längere Lebensdauer, als man denkt. Um Reparaturen solcher Gegenstände attraktiver zu machen und die Mentalität der Wegwerfgesellschaft einzudämmen, wurde der Reparaturbonus ins Leben gerufen.
Nahaufnahme eines Taschenrechners mit einem roten Kugelschreiber darauf, daneben ein geöffneter Ordner mit vielen abgehefteten Dokumenten. Die Szene vermittelt den Eindruck von Büroarbeit oder Buchhaltung.

Basispauschalierung vs vollständige EA-Rechnung

Sofern man nicht aufgrund einer Gesetzesvorschrift zur doppelten Buchführung verpflichtet ist und dies auch nicht freiwillig tut, werden betriebliche Einkünfte durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EA-Rechnung) ermittelt
Ein kleines Mädchen in Businesskleidung sitzt konzentriert an einem Schreibtisch mit Laptop und Notizbuch. Sie hebt ihre Brille an die Stirn, hält einen Stift in der Hand und wirkt fokussiert, als ob sie arbeitet oder etwas Wichtiges plant.

Disposition über Erträge / Einnahmen bzw. Aufwendungen / Ausgaben

Bilanzierer haben durch das Vorziehen von Aufwendungen und das Verschieben von Erträgen einen gewissen Gestaltungsspielraum. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass bei halbfertigen Arbeiten und Erzeugnissen eine Gewinnrealisierung unterbleibt.

Ausblick auf 2026: voraussichtliche SV-Werte

Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2026 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt). Die Aufwertungszahl für 2026 beträgt 1,073.
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Aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen – Orientierung für Praxis und Unternehmen

Die Rechtsprechung der obersten Instanzen ist für Unternehmen, Steuerberater:innen und Jurist:innen gleichermaßen von großer Bedeutung. Sie gibt Antworten auf Auslegungsfragen, grenzt Spielräume ab und hilft, Risiken zu minimieren. Die folgenden aktuellen Urteile zeigen, wie unterschiedlich die Themen sein können – und welche praktischen Konsequenzen sich daraus ergeben.
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Chancen und Risiken bei der Anwendung von KI-Chatbots

Künstliche Intelligenz (KI) ist heute allgegenwärtig – oft unbemerkt. Ob beim Online-Shopping, Streaming, Navigationssystemen, Smart Homes oder Fahrzeugassistenzsystemen: KI beeinflusst unseren Alltag und unser Berufsleben. Auch in der Steuerberatung eröffnet der Einsatz von KI vielfältige Chancen, bringt jedoch auch Risiken mit sich, die bedacht werden müssen.
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Immobilienrecht und Markttrends – aktuelle Entwicklungen 2025/2026

Die Immobilienmärkte zeigen weiterhin eine differenzierte Entwicklung: Während die Preise regional unterschiedlich steigen, bleibt die Nachfrage nach Wohnraum konstant hoch. Parallel zu diesen Marktentwicklungen treten neue Regelungen im Mietrecht und bei der Besteuerung von Immobilien auf.
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Offenlegung von Jahresabschlüssen – Fristen, Neuerungen und Sanktionen

Kapitalgesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften und bestimmte Genossenschaften müssen ihre Jahresabschlüsse bis 30.9.2025 elektronisch beim Firmenbuch einreichen.
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Die neue Teilpension – Pensionsantritt flexibel gestalten

Mit 1.1.2026 tritt die Teilpension in Kraft. Anspruchsberechtigt sind Personen, die die Voraussetzungen für Korridorpension, Langzeitversichertenpension, Schwerarbeitspension oder reguläre Alterspension erfüllen. Voraussetzung ist eine Arbeitszeitreduktion von 25 bis 75 %, wobei die verbleibende Arbeitszeit auf ganze Stunden aufzurunden ist. Der maßgebliche Beobachtungszeitraum ist das Beschäftigungsjahr vor dem Stichtag; liegt keine Beschäftigung vor, wird von 38,5 Wochenstunden ausgegangen.

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