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Mietzinsanpassung 2026: Erhöhungen nur mehr zum 1. April

Nahaufnahme einer Schlüsselübergabe mit Haus-Schlüsselanhänger zwischen zwei Personen – Symbol für Immobilienkauf, Hauskauf oder Wohnungsübergabe.

Mietzinsanpassung 2026: Erhöhungen nur mehr zum 1. April

Seit 1.1.2026 gelten neue gesetzliche Vorgaben zur Wertsicherung von Mietverträgen. Mit dem Inkrafttreten des Mieten-Wertsicherungsgesetzes wurde die Anpassung von Mietzinsen neu geregelt

Für Vermieter bedeutet das: Mehr Planung, neue Stichtage und klare gesetzliche Grenzen.

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick.

Erhöhungen nur mehr einmal jährlich
Mietzinserhöhungen dürfen künftig nur mehr einmal pro Jahr vorgenommen werden. Unterjährige Anpassungen sind nicht mehr zulässig.
Das schafft zwar mehr Planbarkeit für Mieter, erfordert aber von Vermietern eine sorgfältige Terminüberwachung.

Neuer Stichtag: 1. April
Künftig dürfen Mietzinsanpassungen ausschließlich zum 1. April erfolgen.
Erhöhungen zu anderen Zeitpunkten – etwa mit 1. Jänner – sind nicht mehr zulässig. Bereits vorgenommene oder geplante Anpassungen müssen daher überprüft werden.

Prozentuelle Begrenzung der Anpassung
Neben der zeitlichen Einschränkung wurde auch eine Deckelung der Erhöhungen eingeführt.
Die konkrete Anpassung richtet sich weiterhin nach dem vereinbarten Index (z. B. Verbraucherpreisindex), jedoch nur innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Grenzen.

Auswirkungen auf bestehende Mietverträge
Bestehende Wertsicherungsklauseln bleiben grundsätzlich gültig, müssen jedoch im Rahmen der neuen gesetzlichen Vorgaben angewendet werden.
In manchen Fällen kann eine sogenannte Parallelrechnung erforderlich sein, um die zulässige Mietzinsanpassung korrekt zu ermitteln.
Erhöhungen, die nicht den neuen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, können unwirksam sein.

Handlungsbedarf für Vermieter
Vermieter sollten daher:

  • bestehende Mietverträge überprüfen
  • geplante Erhöhungen rechtzeitig vorbereiten
  • die neue Stichtagsregelung berücksichtigen
  • die zulässige Anpassung rechnerisch genau ermitteln

Gerade bei mehreren Objekten oder umfangreichen Mietportfolios ist eine strukturierte Vorgehensweise empfehlenswert.

Die Neuregelung der Mietzinsanpassung bringt klare zeitliche und betragsmäßige Einschränkungen. Erhöhungen sind nur mehr einmal jährlich zum 1. April zulässig und unterliegen gesetzlichen Grenzen.
Eine rechtzeitige Prüfung bestehender Verträge hilft, formale Fehler und unwirksame Anpassungen zu vermeiden.

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