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Noch rasch vor dem Jahresende an folgende Fristen denken

Bildrecht: istock

Noch rasch vor dem Jahresende an folgende Fristen denken

Das Jahresende naht und es gibt eine Reihe wichtiger steuerlicher Fristen, die Sie nicht verpassen sollten. In unserer Übersicht haben wir die wichtigsten Aspekte für Unternehmen zusammengefasst, die bis spätestens 31. Dezember 2024 erledigt sein müssen. Damit Sie gut vorbereitet sind, finden Sie hier alles Wichtige auf einen Blick.

Spendenabzug
In der Vorweihnachtszeit wird traditionell viel gespendet. Für 2024 sind Spenden an begünstigte Organisationen bis zu 10% des laufenden Gewinns bzw. des Jahreseinkommens steuerlich absetzbar. Spenden, die bis zum 31. Dezember 2024 überwiesen werden, können noch in diesem Jahr als Betriebsausgabe/Sonderausgabe geltend gemacht werden. 

Gewinnfreibetrag 2024
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag erfordert, dass Wertpapiere bis zum 31. Dezember 2024 auf dem Depot eingebucht sind. Um sicherzustellen, dass Sie von dieser Steuererleichterung profitieren, empfehlen wir, Ihre Bestellung spätestens bis Mitte Dezember bei der Bank aufzugeben.

Registrierkassen – Jahresendbeleg 
Vergessen Sie nicht, den Dezember-Monatsbeleg zu erstellen – dieser gilt auch als Jahresbeleg. Der Ausdruck muss sieben Jahre aufbewahrt werden, und es empfiehlt sich, auch eine Sicherung auf externen Datenspeichern vorzunehmen. Bis zum 15. Februar 2025 haben Sie zudem Zeit, den Jahresendbeleg mit der Belegcheck-App zu überprüfen. Für webservice-basierte Registrierkassen werden diese Schritte automatisiert durchgeführt.

Fruchtgenussobjekte – Substanzabgeltung  
Sie haben eine Immobilie unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechts verschenkt und die Zahlung einer Substanzabgeltung vereinbart, um weiterhin die Abschreibung geltend machen können? In diesem Fall gilt es, die Substanzabgeltung auch noch heuer an den Geschenk­nehmer zu überweisen, da der Geschenkgeber ansonsten keine Abschreibung geltend machen kann. Nach Ansicht des BMF ist diese Substanzabgeltung umsatzsteuerpflichtig.

Mitarbeiterprämie 2024 
Vor Ablauf des Wirtschaftsjahres jedes in eine neu zu bildende Gruppe einzubeziehenden Gruppenmitglieds muss der Gruppenantrag unterfertigt werden. Der Gruppenantrag ist sodann innerhalb eines Kalendermonats nach der Unterfertigung dem zuständigen Finanzamt zu übermitteln. Bei einem dem Kalenderjahr entsprechenden Wirtschaftsjahr ist der Antrag daher bis spätestens 31.12.2024 nachweislich zu unterfertigen.

Gruppenantrag
Wer eine neue Unternehmensgruppe bilden möchte, muss den Gruppenantrag bis spätestens 31. Dezember 2024 unterzeichnen und dem Finanzamt übermitteln, wenn das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Achten Sie darauf, diese Frist nicht zu versäumen.

UrlaubsverjährungAufgrund einer OGH-Entscheidung ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seinen Urlaub zu konsumieren, mit dem Hinweis auf die sonst drohende Verjährung. Nur dann kann der Urlaubsanspruch auch tatsächlich verjähren und die erforderliche Rückstellung in der Bilanz korrigiert werden.

 

Verpassen Sie keine dieser wichtigen Fristen! Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei. Wir helfen Ihnen gerne weiter, um das Jahr steuerlich optimal abzuschließen. Mit der KlientenINFO - IHREM Ratgeber - sind Sie immer bestens informiert.