Newsletter abonnieren

Verschärfung bei Immobilientransaktionen – Erhöhung Grunderwerbsteuer

Bildrecht: Alamy

Verschärfung bei Immobilientransaktionen – Erhöhung Grunderwerbsteuer

Das Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) bringt eine deutliche Verschärfung für Immobilientransaktionen im Inland. Die Absenkung der Beteiligungsschwelle auf 75% bei Immobiliengesellschaften und die Anhebung der Bemessungsgrundlag für die Berechnung der GrESt auf den gemeinen Wert für Transaktionen nach dem 30.6.2025 bringen ein wesentliches Steueraufkommen für die Budgetsanierung. Immobilien sind eben nicht ins Ausland transferierbar, um der Besteuerung zu entziehen.

Das Budgetbegleitgesetz 2025 bringt eine Erweiterung der Grunderwerbsteuer-Tatbestände bei der Übertragung von Anteilen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften:

Gesellschafterwechsel NEU:
Erfasst nun auch Kapitalgesellschaften (nicht nur Personengesellschaften).

  • Beteiligungsschwelle gesenkt auf 75 %, Beobachtungszeitraum verlängert auf 7 Jahre.
  • Ausgenommen: börsengehandelte Gesellschaften („Börsenklausel“).
  • Gilt für Erwerbsvorgänge mit Steuerschuld nach dem 30.6.2025.

Anteilsvereinigung NEU:
Beteiligungsschwelle ebenfalls auf 75 % gesenkt, mittelbare Beteiligungen zählen nun mit.

  • Auch Erwerbergruppen (z. B. bei Stimmbindungsverträgen) lösen Steuerpflicht aus. 
  • Ausnahme: keine Steuerpflicht  löst eine Transaktionen i.S.d. Umgründungssteuergesetzes bei nur mittelbarer Anteilsvereinigung aus, wenn die beteiligten Personen derselben Erwerbergruppe angehören (z.B. Konzern).

Bemessungsgrundlage und Steuersatz:
Bei Immobiliengesellschaften bildet nun der gemeine Wert (in der Regel nahe dem Verkaufspreis) die Bemessungsgrundlage.

  • Der Steuersatz beträgt hier 3,5 %, ansonsten weiterhin 0,5 %.
  • Ausnahme: nahe Angehörige (Familienverband), hier bleibt es bei 0,5 % vom Grundstückswert.

Definition Immobiliengesellschaft:
Eine Gesellschaft, deren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Veräußerung, Vermietung oder Verwaltung von Grundstücken liegt.

Beispiel: Der Verkauf sämtlicher Anteile an einer Immobiliengesellschaft löst künftig Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % vom gemeinen Wert des Grundstücks aus. 

An dieser Stelle weisen wir Sie auf unser Serviceangebot KlientenINFO-Abo hin, für den Fall, dass Sie künftig keine wichtigen steuerlichen Updates verpassen wollen.