Verschärfung bei Immobilientransaktionen – Erhöhung Grunderwerbsteuer

Verschärfung bei Immobilientransaktionen – Erhöhung Grunderwerbsteuer
Das Budgetbegleitgesetz 2025 bringt eine Erweiterung der Grunderwerbsteuer-Tatbestände bei der Übertragung von Anteilen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften:
Gesellschafterwechsel NEU:
Erfasst nun auch Kapitalgesellschaften (nicht nur Personengesellschaften).
- Beteiligungsschwelle gesenkt auf 75 %, Beobachtungszeitraum verlängert auf 7 Jahre.
- Ausgenommen: börsengehandelte Gesellschaften („Börsenklausel“).
- Gilt für Erwerbsvorgänge mit Steuerschuld nach dem 30.6.2025.
Anteilsvereinigung NEU:
Beteiligungsschwelle ebenfalls auf 75 % gesenkt, mittelbare Beteiligungen zählen nun mit.
- Auch Erwerbergruppen (z. B. bei Stimmbindungsverträgen) lösen Steuerpflicht aus.
- Ausnahme: keine Steuerpflicht löst eine Transaktionen i.S.d. Umgründungssteuergesetzes bei nur mittelbarer Anteilsvereinigung aus, wenn die beteiligten Personen derselben Erwerbergruppe angehören (z.B. Konzern).
Bemessungsgrundlage und Steuersatz:
Bei Immobiliengesellschaften bildet nun der gemeine Wert (in der Regel nahe dem Verkaufspreis) die Bemessungsgrundlage.
- Der Steuersatz beträgt hier 3,5 %, ansonsten weiterhin 0,5 %.
- Ausnahme: nahe Angehörige (Familienverband), hier bleibt es bei 0,5 % vom Grundstückswert.
Definition Immobiliengesellschaft:
Eine Gesellschaft, deren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Veräußerung, Vermietung oder Verwaltung von Grundstücken liegt.
Beispiel: Der Verkauf sämtlicher Anteile an einer Immobiliengesellschaft löst künftig Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % vom gemeinen Wert des Grundstücks aus.
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