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Ertragsteuerliche Änderungen 2025

Bildrechte: Freepick

Ertragsteuerliche Änderungen 2025

Mit Beginn des Jahres 2025 treten die neuen Tarifstufen und weitere wichtige einkommensteuerliche Änderungen in Kraft.
  • Einkommensteuer 2025: Die Tarifstufengrenzen werden um 3,83 % angehoben (außer der 55 %-Spitze), die Absetzbeträge um 5% und die Freigrenze für Sonstige Bezüge beträgt € 2.570. Die Überstundenzuschläge bleiben bis Ende 2025 für 18 Stunden monatlich bis zu € 200 steuerfrei.
  • Fahrtkostenersatz: Erhält ein Arbeitnehmer für dienstliche Reisen einen Ersatz für die Benutzung der eigenen Netzkarte oder des Klimatickets, ist der Fahrtkostenersatz steuerfrei, wenn dieser die fiktiven Kosten für das günstigste Massenbeförderungsmittel nicht überschreitet, max € 2.450.
  • Erhöhung Kilometergeld: Das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder beträgt einheitlich € 0,50/km (bisher € 0,42 und weniger). Die KilometergeldVO formuliert erneut die Formerfordernisse für ein Fahrtenbuch und stellt klar, das keine Erfassung der privaten Kilometer erforderlich ist. Aus der Auflistung der von Kilometergeld umfassten Kosten geht im Umkehrschluss hervor, dass Mautkosten, Gebühren für die Parkgarage oder Kosten für Unfallschäden nicht enthalten sind.
  • Dienstwohnung: für Dienstwohnungen bis zu 35 m² ist kein Sachbezug anzusetzen. Gemeinschaftsräume werden den in einer Wohneinheit untergebrachten Mitarbeitenden aliquot zugerechnet.

Die Neuerungen bieten sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Steuerpflichtige und Arbeitgeber.

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