Neue UGB-Schwellenwerte gelten rückwirkend ab 1.1. 2024

Neue UGB-Schwellenwerte gelten rückwirkend ab 1.1. 2024
Damit rutschen viele Gesellschaften aus den aufwendigeren Bilanzierungsvorschriften für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften hinaus. Sind auch Sie dabei?
Diese Schwellenwerte sind zusammen mit der Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer entscheidende Parameter für Bilanzierungs- und Prüfungsvorschriften. Bei Überschreiten von 2 der 3 Parameter treten die Rechtsfolgen der nächsten Größenklasse ein. Die Klassifizierung gemäß den Schwellenwerten bestimmt unter anderem, welche Unternehmen mit ihren Jahresabschlüssen prüfungspflichtig sind, welche lediglich einen verkürzten Jahresabschluss beim Firmenbuchgericht offenlegen müssen (§ 278 f UGB) und ob eine Pflicht zur Konzernabschlussprüfung (§ 246 UGB) besteht.
Hier eine Gegenüberstellung der bisherigen Schwellenwerte mit den neuen Werten.
Die Schwellenwerte gelten für alle Kapitalgesellschaften (AG, GmbH und FlexCo) sowie für kapitalistische Personengesellschaften (z.B. GmbH & Co KG).
Die Rechtsfolgen der obigen Größenmerkmale treten gemäß § 221 Abs 4 UGB idR ab dem folgenden Geschäftsjahr ein, wenn diese Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten bzw nicht mehr überschritten werden (somit idR ab dem dritten Geschäftsjahr).
Für die Beurteilung der größenabhängigen Rechtsfolgen sind die neuen Schwellenwerte auch bereits für die beiden vor dem 1.1.2024 liegenden Geschäftsjahre anzuwenden.
Nicht nur der unternehmerische Erfolg, sondern bereits das inflationsbedingte Anwachsen der Bilanzsumme und der Umsatzerlöse, kann vielleicht zu einem bis dato nicht erkannten Überschreiten der Schwellenwerte geführt haben und damit zu einer Prüfungspflicht des Jahresabschlusses.
TIPP: wurde ein prüfungspflichtiger Jahresabschluss nicht durch einen Wirtschaftsprüfer testiert, liegt ein nichtiger Jahresabschluss vor. Sollten dennoch Ausschüttungen erfolgt sein, hat das auch steuerlich unangenehme Konsequenzen.
Werden Sie Abonnent der KlientenINFO und erhalten Sie alle wichtigen Informationen sechsmal im Jahr. Weitere Informationen finden Sie hier.